Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

CONDOK unterstützt Unternehmen und Kommunen bei der effizienten und fachlich fundierten Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für einen wirksamen betrieblichen Arbeitsschutz zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für die menschengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen. Sie ist ein Hilfsmittel, um Ursachen für Störungen der Arbeit zu verringern und hilft mit zu entscheiden, wo und in welchem Umfang und mit welcher Dringlichkeit Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind.

Gesetzliche Basis ist das Arbeitsschutzgesetz. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen mit Ausnahme der privaten Haushalte. Darüber hinaus enthalten eine Reihe von Vorschriften im deutschen Arbeitsschutzrecht spezielle Festlegungen zur Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation, so z. B.:

Der typische Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung gliedert sich wie folgt:

Aufgabenstellung festlegen

Gefährdungen ermitteln

Bewertung durch Vergleich mit dem sicheren Sollzustand (Schutzziele)

Maßnahmen ableiten, durchführen und deren Wirksamkeit überprüfen

Ergebnisse dokumentieren

Softwarelösung OSIMA®

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Zur Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen setzt CONDOK die vom TÜV Süd zertifizierte Softwarelösung OSIMA® ein.

Externer Link: ESG-Logo

OSIMA® ist eine Entwicklung der ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH in Fürstenfeldbruck und unterstützt bei der effizienten und ressourcenschonenden Umsetzung der BetrSichV, insbesondere bei

OSIMA® ermöglicht eine korrekte, vollständige und systematische Umsetzung der BetrSichV und ist geeignet, die ordnungsgemäße Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gegenüber den Überwachungsbehörden nachzuweisen.