Arbeitsschutz und Betriebssicherheit
Aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) lässt sich ein Grundgerüst für rechtssicheren Arbeitsschutz und Betriebssicherheit ableiten. Das zentrale Instrument hierfür ist die Gefährdungsbeurteilung. Jeder Unternehmer ist verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung bestehende Gefährdungen zu ermitteln und präventive Maßnahmen einzuleiten. Als externer Fachdienstleister unterstützen wir das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) sowie namhafte Unternehmen aus der Industrie bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.
Gefährdungsbeurteilungen von CONDOK werden mit der eigenen und stets weiterentwickelten Software SARA durchgeführt.
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für:
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Arbeitsschutz auf betrieblicher Ebene
- Durchführung von Schulungen und Unterweisungen