Produktsicherheit
Das Produktsicherheitsgesetz verpflichtet jeden Marktteilnehmer, nur Produkte auf dem Markt bereitzustellen, die den geltenden Sicherheitsanforderungen gerecht werden. Diese an sich triviale Forderung löst bei einem Hersteller schnell die Frage nach den für sein Produkt geltenden Richtlinien und Normen aus. Die Sicherheit eines Produkts lässt sich nicht am Markt erproben, sondern muss durch einen Konformitätsbewertungsprozess während der Entwicklung definiert und dokumentiert werden. Diese Forderung gilt auch für Produkte, die für den Gebrauch in der Bundeswehr vorgesehen sind.
Wir unterstützen die Verantwortlichen im BAAINBw und in den jeweiligen Dienststellen sowie die zivile Industrie bei der Umsetzung der Anforderungen an die Technische Sicherheit.
Das können wir für Sie leisten:
- Beratungs- und Unterstützungsleistungen rund um das Thema CE-Konformität
- Durchführung von Risikobeurteilungen